Rundschreiben Jahreswechsel 2024/2025
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
das Weihnachtsfest steht vor der Tür und so haben uns der Gesetzgeber sowie der Bundesfinanzhof (BFH) auch kleine Geschenke unter den Baum gelegt.
Zu nennen ist die weitere die Erhöhung des Grundfreibetrags 2024, die bei Arbeitnehmern bereits in der Dezember-Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird. Die Anpassung des Kinderfreibetrags wirkt sich, wenn dies günstiger als das Kindergeld ist, im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Der BFH hat nun die freie Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften und dem Ausfall privater Kapitalvermögen mit anderen Kapitalerträgen ermöglicht und die Leistungsobergrenze von Photovoltaikanlagen für die Einkommensteuerfreiheit angehoben (A.1.).
Auch erfreulich ist, dass z.B. die Grenzen für die Abgaben der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Grenzen zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung angehoben wurden. Neben anderen Regelungen, die in (A.2.) dargestellt sind, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass für Veranstaltungen, die im Internet übertragen werden, die Umsatzsteuer dort abzuführen ist, wo der jeweilige Teilnehmer wohnt.
Ab 2025 wird schrittweise die sog. Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige ohne Antrag zugeteilt. Wer diese bekommt, kann in (A.3.) nachgelesen werden.
Mit dem Jahreswechsel verkürzt sich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre. Sofern die Belege nicht für laufende Prüfungen benötigt werden, können diesmal drei Jahre an Alt-unterlagen vernichtet werden.
In der Einkommensteuer hat die Finanzverwaltung die Sichtweise des BFH übernommen und lässt sog. inkongruente, also vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu. Bitte beachten Sie die formalen Voraussetzungen (B.2.).
Um Steuervergünstigungen für Kinder bei getrenntlebenden Eltern geht es in (B.3.). Wer Kindergeld oder einen Freibetrag für Alleinerziehende haben möchte, muss dafür sein(e) Kind(er) in seinem Haushalt gemeldet haben. Anders ist es bei den Kinderbetreuungskosten. Hier kann derjenige die Kosten abziehen, der diese bezahlt hat. Bitte achten Sie darauf, die Nachweise bereit zu halten (z.B. Abbuchungen auf den Kontoauszügen).
Aufgepasst bei energetischen Sanierungen der eigenen Wohnung und Ratenzahlung (B.4.). Die Begünstigung dieser Maßnahmen greift bei vereinbarter Ratenzahlung erst mit der letzten Rate. Das kann ggf. ungünstig sein. Sprechen Sie uns daher vorher an, damit Sie auch steueroptimal sanieren.
Die E-Rechnung kommt. Privatpersonen können aber aufatmen. Kapitel (C.1.) betrifft nur Unternehmer. Zum 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen vorerst nur empfangen können. Für das Versenden selbst gibt es – je nach Betrieb – noch bis Ende 2026 Zeit. Unser Ratschlag: Beschäftigen Sie sich 2025 mit dem Thema, so dass Sie ggf. 2026 anfangen könnten.
Die neuen Sozialversicherungsgrenzen und den Mindestlohn ab 2025 können Sie (C.2.) entnehmen.
Bitte denken Sie daran, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2023 grundsätzlich am 31. Mai 2025 endet. Für Erklärungen, die bis zum 15. März 2025 eingehen, können wir diese Abgabefrist garantieren, sofern alle Unterlagen vorliegen. Also wenn Sie unserem letzten Aufruf noch nicht gefolgt sind und die trüben Novembertage anders genutzt haben, nehmen Sie sich bitte jetzt die Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen.
Auch wir werden digitaler. Ab 2025 werden wir unsere Rundschreiben per E-Mail versenden. Dazu werden wir die uns bekannten E-Mail Adressen verwenden. Bitte teilen Sie uns mit, sofern wir ein andere E-Mail Adresse verwenden sollen oder wenn sich Ihre E-Mail Adresse geändert hat. Sollten Sie das Rundschreiben weiter auf Papier erhalten wollen, so melden Sie sich bitte bei uns.
Zum Abschluss in eigener Sache: Unser Büro hat am Donnerstag, den 19. Dezember 2024, seinen letzten Arbeitstag in diesem Jahr. Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 haben wir wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen allen eine friedliche und freudvolle Weihnachtszeit und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2025.
Herzliche Grüße
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