Archiv Rundschreiben 26

Rundschreiben Oktober 2021

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

in der Koalitionsküche brodelt es. Heilige Eide werden geschworen, dass keine Steuern erhöht werden. Mal sehen wie sie für die Zukunft verpackt werden.
Vor Wut über eben diese Steuern werden nicht selten Drohungen ausgestoßen: „Ich ziehe ins Ausland“. (A.1.) Der deutsche Fiskus umarmt aber im Klammergriff gut gestellte Steuerzahler. Dieser Klammergriff wird jetzt noch enger. Die Fälligkeit im Rahmen der sog. Wegzugsbesteuerung verschärft sich.
Neues zum Arbeitszimmer (A.2.) : Wer als Arbeitnehmer pandemiebedingt überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, kann alle Kosten für das Arbeitszimmer abziehen. Immerhin kann der-/diejenige 1.250 € pro Jahr als Kosten abziehen, der/die weniger als die Hälfte der Zeit im Home-Office arbeitet. Bitte bedenken Sie aber, dass das Arbeitszimmer von Selbständigen oder Unternehmern im eigenen Haus oder Wohnung bei Verkauf der Gewinn anteilig der Einkommensteuer unterliegt. Deshalb vor Verkauf mit uns darüber reden.
Nacherklärung von Kapitalerträgen (A.5.) haben immer ein gewisses „Geschmäckle“. Selbst wenn man durch eine Selbstanzeige einer Strafe aus dem Wege geht, gibt es weitere einkommensteuerliche Nachteile, die in dem Absatz der Hinweise näher erklärt werden.
Endlich endlich endlich wird dem Finanzminister vom Verfassungsgericht erklärt, dass seine Zinsen auf nachgezahlte Steuer (B.1.) viel zu hoch sind. Das haben schon die ganze Zeit die Spatzen von den Dächern gepfiffen. Aus rechtlichen Gründen, kann man aber nicht mehr bis 2014 zurückgreifen. Das grenzt schon an Räuberei, wider besseres Wissen und gegen das geltende Recht dem Steuerzahler in die Tasche zu greifen.
Mit Sicherheit wissen viele von Ihnen noch nicht, dass es ein Transparenzregister (B.2.) gibt und wozu es da ist. Aber kaum ist es in 2017 eingeführt, wird es schon wieder reformiert. Offiziell heißt es: Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (Gag) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst werden. Im Prinzip müssen alle Gesellschaften außer den Vereinen sich beim Transparenzregister anmelden. Aber achten Sie darauf: Unternehmensregister ist etwas anders als Transparenzregister.
Transparenzregister: Anmeldung bei Gründung oder Änderung, auch für bestehende Gesellschaften bis zum 30.6.2022.
Unternehmensregister: jährliche Abgabe des Jahresabschlusses bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres. Bezüglich der Terminierung ist also das Schreckgespenst nicht mehr das Finanzamt, sondern die Register. Es hagelt mit saftigen Strafen bei Verletzung der Termine.

Einzelne Hinweise:

  1. Gewinne aus Kryptowährungen sind ggfs. steuerpflichtig; das hängt von der Haltedauer und Verwendung ab. Auch Umschichtungen in einem „Wallet“ innerhalb eines Jahres können Steuern auslösen. Bitte sprechen Sie uns deswegen an.
  2. Öffentliche Zuschüsse bei Bau oder Sanierung von Häusern oder Wohnungen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  3. Änderungen bei Vermietung von weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete:
    1. bis 2020: Miete unter 66% der ortsüblichen Marktmiete Aufteilung der Werbungskosten gemäß dem Verhältnis entgeltliche/unentgeltliche Teile der Miete, ab 66% voller Abzug der Werbungskosten
    2. ab 2021 mindestens 66% voller Abzug der Werbungskosten
      zwischen 50 – 65,9%, eine Überschussprognose über 30 Jahre (Prinzip Glaskugel).
      Unter 50% Aufteilung gemäß dem Verhältnis entgeltlichen und unentgeltlichen Teil der Miete
      Das gilt nicht nur bei Vermietung an nahe Angehörige, sondern auch bei fremden Dritten.
      In den nächsten Jahren sind alle Städte ab 50 T Einwohnern verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Als Marktmiete gilt die unterste Miete in der jeweiligen Klasse (einfach, mittel, luxuriös).

Wir versprechen Ihnen die Einkommensteuererklärung 2020, bis Ende des Jahres zusenden zu können, wenn Sie und die Unterlagen bis zum 27.10.2021 zur Verfügung stellen. Nicht nur das Finanzamt will die Steuererklärung, sondern oft auch die Banken.

Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Herbst mit Federweißen und Zwiebelkuchen.